Wohnungsbrand in Tiengen

Datum: 14.04.2022
Uhrzeit: 13:14 Uhr
Alarmierungsstichwort: B2, Balkon brennt, Kind in Wohnung

 

Bericht:
Am Donnerstagmittag wurde die Feuerwehr zu einem Brand nach Tiengen alarmiert. Primär war ein Feuer auf einem Balkon gemeldet, sowie ein Kind, dass sich noch in der Wohnung aufhalten soll. Noch bevor die Feuerwehr an der Einsatzstelle war, hatte die Integrierte Leitstelle das Alarmstichwort von Brand 2 auf Brand 3 erhöht, da viele Anrufer von einem offenem Feuer und Feuerüberschlag auf das obere Stockwerk des Mehrfamilienhaus berichteten.
Nachdem die Einsatzkräfte vor Ort waren, hatte sich ein Trupp unter Atemschutz und Vornahme eines ersten C-Hohlstrahlrohres durch das Treppenhaus zur Brandwohnung begeben. Die Wohnungstüre wurde aufgebrochen und die Löschmaßnahmen und Menschenrettung eingeleitet. Da noch immer die Meldung eines vermissten Kindes anstand, war unmittelbar danach ein weiterer Trupp zur Menschenrettung in die Wohnung vorgegangen. Mittels eines handgeführten Strahlrohres hatte die Besatzung des Tanklöschfahrzeuges den Flammenüberschlag im Außenangriff zurückgehalten und erste Löschmaßnahmen eingeleitet. Die Besatzung des nachgerückten Löschgruppenfahrzeug war dann, über eine tragbare Leiter, in das erste Obergeschoss gestiegen und hatte den Brand weiter gelöscht. Nach einiger Zeit kam die Rückmeldung des Rettungsdienstes, dass diese ein Kind im gesuchten Alter, im Rettungswagen versorgen. Die besorgten Eltern bestätigten den Einsatzkräften die Meldung, sodass die Feuerwehr sich nun ausschließlich um die Brandbekämpfung kümmern konnte.

Der Brand konnte rasch unter Kontrolle gebracht werden. Die benachbarten Wohnungen wurden fortlaufend kontrolliert und die Kriminaltechnik der Polizei hatte mit der Dokumentation begonnen. Das Kind, welches aus der Brandwohnung stammte, wurde vorsorglich in eine Kinderklinik geflogen.
Die Feuerwehr räumte den Brandschutt aus, löschte Glutnester ab und kontrollierte die Bausubstanz des Holzhauses. Eine Brandwache wurde bis in die späten Nachtstunden vorgehalten.

Zurück